Sozialrecht: Sozialversicherung, Gesundheitswesen und Künstlersozialkasse
Auch das Sozialversicherungsrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen, der es sogar für den sachkundigen Beobachter schwer macht, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Gesetze werden zuweilen schon unmittelbar nach ihrer Verkündung geändert, noch bevor sie überhaupt in Kraft getreten sind. Das erfordert, nicht nur die bestehenden Gesetze und die dazu ausgebildete Rechtsprechung zu kennen, sondern auch alle Gesetzesvorhaben im Auge zu behalten, um frühzeitig auf Entwicklungen reagieren zu können.
Wir konzentrieren uns darauf und achten auf Fehler der Behörden, die insbesondere bei neuen Gesetzen nicht selten vorkommen.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst z. B. folgende Angelegenheiten:
Ansprüche der Sozialversicherten
Wir prüfen und verfolgen Ansprüche auf
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (früher: Berufsunfähigkeit)
- Anerkennung von Arbeitsunfällen - Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft
- Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Kranken- und Übergangsgeld
- Krankenbehandlungsmethoden und Hilfsmittel
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Rechtsfragen der Leistungserbringer
Wir helfen bei
- Zulassung und Verträgen der Leistungserbringer mit den Sozialleistungsträgern
- Zertifizierung von Unternehmen und Hilfsmitteln
- Ausschreibungen
- Wettbewerbsstreitigkeiten
- Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis
- Zulassung von Vertragsärzten
- Honorarkürzungen und Arzneimittelregressen
- Krankenhauszulassungen und Vergütungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen
Sonstige Angelegenheiten
- Gewaltopferentschädigung
- Beitragsstreitigkeiten mit Sozialkassen
- Aufnahme in die Künstlersozialversicherung
- Künstlersozialabgabe
- Arzthaftungsfragen
