Medizinrecht: Gesundheit; Arzt und Patient
Der Behandlungsvertrag mit einem Haus-, Facharzt oder einem Krankenhausträger begründet Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner. Oftmals kommt es auch hier zu Auseinandersetzungen und einem Bruch des Patienten-Arztverhältnisses. Wir vertreten und beraten sowohl Patienten als auch Ärzte bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche oder Abwehr von Gegenansprüchen aus dem Behandlungsvertrag.
Verfahren vor den ärztlichen Gütestellen
Nicht immer müssen Verfahren vor den Gerichten ausgetragen werden. Die jeweiligen Ärztekammern haben daher sog. Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet, deren Aufgabe es ist, aus objektiver Position Behandlungsfehler von Ärzten festzustellen. Hierdurch lassen sich oft kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Haftungsprozesse vor den Zivilgerichten
Lässt sich eine außergerichtliche Einigung nicht erzielen, steht der Weg zu den Zivilgerichten offen. Der anwaltlich nicht vertretene Patient ist oftmals mit der Geltendmachung seiner Ansprüche überfordert. Selbiges gilt auch für den in Anspruch genommenen Arzt, der sich unbegründeten Schadensersatzforderungen ausgesetzt sieht.
Ärztliches Berufsrecht und Sozialrecht
Unsere auf das Sozialrecht spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Sie bei allen Rechtsfragen rund um das ärztliche Berufsrecht:
- Zulassung von Vertragsärzten
- Krankenhauszulassungen
- Vergütungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen
- u. a.
