SPD und Linke wollen Kündigung wegen Bagatelldelikten verbieten

24.02.2010

SPD und Die Linke haben jeweils eigenen Gesetzentwürfe zur Reform des Kündigungsschutzrechts vorgelegt. Kündigungen wegen Bagatelldelikten sollen verboten werden, sofern es sich um ein erstmaliges Vergehen handelt.

Die SPD will § 1 Kündigungsschutzgesetz um Absatz 3 ergänzen:

„(3) Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ist in der Regel sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht mindestens einmal wegen einer vergleichbaren schuldhaften Pflichtverletzung darauf hingewiesen worden ist, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist (Abmahnung). Das gilt auch bei einer gegen das Eigentum oder Vermögen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin gerichteten Handlung, wenn der wirtschaftliche Schaden nicht ins Gewicht fällt; auf die Strafbarkeit der Handlung kommt es nicht an."

Die Linke geht mit ihrem Entwurf noch weiter. Sie will auch die Verdachtskündigung verbieten. Bei einer Verdachtskündigung ist nicht die nachgewiesene Tat der Kündigungsgrund, sondern das zerstörte Vertrauensverhältnis wegen des begründeten Verdachts einer Straftat zulasten des Arbeitgebers.

„(3) Eine Kündigung ist ohne vorherige Abmahnung nicht durch Gründe in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers bedingt, soweit der Arbeitnehmer Eigentums- oder Vermögensdelikte begangen hat und diese sich auf geringwertige Gegenstände bezogen haben.

(4) Eine Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn die Gründe in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers auf einem Verdacht beruhen."