Bundessozialgericht: 10 Euro Praxisgebühr nicht rechtswidrig
25.06.2009
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.06.2009 festgestellt, dass die oftmals kritisierte Praxisgebühr rechtmäßig ist.
Der Kläger hatte vorgebracht, die Gebühr verletze den Gleichheitssatz, da sie kranke Menschen gegenüber den gesunden Menschen schlechterstelle.Zudem werde sie nicht hälftig vom Arbeitgeber erstattet. Privatpatienten seien privilegiert, da sie diese Zahlung nicht leisten müssten.
Dieser Argumentation ist das Bundessozialgericht nicht beigetreten und hat die Praxisgebühr als Teil der Gesundheitsreform für rechtmäßig erachtet.

