Nach Beendigung meiner langjährigen Richtertätigkeit widme ich mich mit den gewonnenen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen der qualifizierten Beratung von Recht suchenden Personen und unterstütze sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Spannbreite meiner Tätigkeit umfasst das gesamte Sozialrecht, aber auch fachübergreifend das Medizinrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts.
1997 bis 2007 Vorsitzender Richter des 3. Senats des Bundessozialgerichts
Beratungsfelder
Während meiner mehr als zehnjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des 3. Senats des Bundessozialgerichts habe ich mich besonders intensiv mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung sowie der Künstlersozialversicherung befasst und maßgeblich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf diesen Gebieten mitgewirkt. In meiner Zeit als Instanzrichter bin ich zunächst als stellvertretender Vorsitzender einer Zivilkammer am Landgericht mit dem Zivilrecht, später in der Sozialgerichtsbarkeit mit allen Teilgebieten des Sozialrechts befasst gewesen. Die langjährige Schulung in der Bewertung ärztlicher Sachverständigengutachten hat mich in die Lage versetzt, deren Schwachstellen zu erkennen und anzugreifen. Das kommt mir auch bei der Beurteilung von Arzthaftungsfragen zugute.
Ich bin gern behilflich bei der Gestaltung von Verträgen der Leistungserbringer (Medizinproduktehersteller, Sanitätshäuser, Pflegeeinrichtungen etc.) einschließlich Ausschreibungen mit den Krankenkassen und biete hier zu aktuellen Rechtsfragen auch Vortragsveranstaltungen an (z.B. In-House-Schulungen).
Vita
- 1988 Richter am Bundessozialgericht
- 1978 bis 1988 Richter am Landessozialgericht NRW in Essen (Fachgebiete: Sozialrecht, Gerichtsverwaltung, Kassenarztrecht
- ab 1986 Prüfertätigkeit für das 1. juristische Staatsexamen beim Oberlandesgericht Düsseldorf
- 1975 bis 1977 Tätigkeit als Justitiar beim Ministerpräsidenten des Landes NRW im Abordnungsverhältnis
- 1970 bis 1975 nebenamtlicher Dozent für Rechtspflegeranwärter
- 1966 bis 1975 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht der Ruhr-Universität Bochum
- 1972 Richter am Landgericht Essen
- ab 1969 Richter im Landgerichtsbezirk Essen
- Studium in Freiburg/Breisgau, Bonn und Köln
Fremdsprachen
- Englisch
- Italienisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Sozialrechtsverband
- Deutscher Richterbund
- Bundesforum Gesundheitsrecht e.V.
Sonstiges
Ich habe im Laufe meines Dienstes als Richter und Vorsitzender Richter umfangreiche Vortragstätigkeiten für wissenschaftliche Institutionen und Verbände durchgeführt, u. a. Deutscher Anwalt Verein, Deutsches Anwalt Institut, Deutsche Richterakademie, Deutscher Sozialrechtsverband, Verbände der Pflegeeinrichtungen, der Medizintechnologie, Pharmaunternehmen, Krankenkassen, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Künstlersozialkasse etc.
Im Jahre 1990 habe ich über das Thema “Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch” an der Ruhr-Universität Bochum promoviert.
Veröffentlichungen aus neuerer Zeit
- Die Krankenhausbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung – “Roma locuta – causa finita”?
in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2008 S. 408 - Der vom BSG entwickelte Herstellungsanspruch heute, Anmerkung zum Urteil des 14. Senats des BSG vom 31.10.2007 – B 14/11b AS 63/06 R -
in: SGb 10/08 S. 613 - Exklusive Ausschreibungen schon vor dem 1. Januar 2009?
in: Orthopädie-Technik 3/08 S. 156 - Marktzugang und Vergütung der Leistungen der Hilfsmittellieferanten nach den GKV-WSG
in: Orthopädie-Technik 5/08 S. 402 - Notwendigkeit stationärer Krankenhausbehandlung, Kompromißentscheidung des Großen Senats
in: Das Krankenhaus 5/2008 S. 511
Dr. Klaus Ladage arbeitet in Bürogemeinschaft mit Traphan & Graute Rechtsanwälte
Nach Beendigung meiner langjährigen Richtertätigkeit widme ich mich mit den gewonnenen fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen der qualifizierten Beratung von Recht suchenden Personen und unterstütze sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Spannbreite meiner Tätigkeit umfasst das gesamte Sozialrecht, aber auch fachübergreifend das Medizinrecht einschließlich des Arzthaftungsrechts.