Bauen, Mieten, Wohnen

In den Lebensbereichen rund um das Bauen, Mieten und Wohnen vertreten wir Grundstücksveräußerer und -erwerber, Bauunternehmen und Bauherren, Vermieter und Mieter sowie Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen.

Dabei legen wir Wert auf eine Ausrichtung unserer Beratung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie auf eine sorgfältige und zügige Bearbeitung.

Wir werden insbesondere in folgenden Lebensbereichen tätig:

Grundstückskauf und -verkauf

  • Beratung bei Grundstückskäufen, auch vom Bauträger
  • Überprüfung individueller Immobilienkaufverträge
  • Geltendmachung von Mängelansprüchen

Mietrecht

  • Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
    • Wohnraummiete und Gewerberaummiete
  • Vollzug des Mietverhältnisses
    • Mieterhöhungen
    • Modernisierung und Sanierung
    • Instandhaltung und Instandsetzung
    • Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen
    • Mietmängel und Mietminderung
    • Nebenkostenabrechnung
    • Insolvenz des Vermieters oder Mieters
  • Beendigung des Mietverhältnisses
    • Kündigung
    • Räumung und Räumungsvollstreckung
    • Schadensersatz

 Wohnungseigentumsrecht

  • Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Instandhaltung, Instandsetzung, Baumaßnahmen
  • Hausgeld und Sonderumlagen
  • Eigentümerversammlung
  • Verwalter und Verwaltervertrag
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Beschlussanfechtung

Privates Baurecht und Werkvertragsrecht

  • Gestaltung und Verhandlung von BGB- und VOB-Bauverträgen
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Vergütungsforderungen, Nachträge und Nachtragsforderungen
  • Sicherheitseinbehalte, Bürgschaften, sonstige Sicherheiten
  • Mängel, Schadensersatz, Ersatzvornahme
  • Kündigung
  • Insolvenz des Bauunternehmers oder des Bauherrn

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Martin Winkelmann