Rechtsanwalt Marc Traphan
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Beratungsfelder

Meine besonderen Schwerpunkte liegen auf dem Führen von Kündigungsschutzverfahren und Abfindungsverhandlungen. Ich berate Sie auch bei der Gestaltung und Optimierung von Aufhebungsverträgen und der Vermeidung von Sperrzeiten und Erstattungspflichten gegenüber der Arbeitsagentur. Darüber hinaus entwerfe oder prüfe ich Arbeitsverträge unter Berücksichtigung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im kirchlichen Arbeits- und Dienstrecht berate und vertrete ich Sie bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis oder im Mitarbeitervertretungsrecht; BAT(-KF), AVR, KAVO, MVG, MAVO.

Ich berate und vertrete Sie auch im IT- und Multimediarecht; bei Abmahnungen wegen Urheberrechts- und Markenverletzungen und bei der Einrichtung eines rechtssicheren Online-Shops (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Informationspflichten u. a.) sowie dem Recht der Hard- und Softwareverträge.

Vita

  • 2006 Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2005 Zusammenschluss zu Traphan Stemmer Graute Rechtsanwälte - Partnerschaft
  • 2002 Gründung der Kanzlei TRAPHAN RECHTSANWÄLTE
  • 2001 Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Arbeitsrecht
  • 1998 Leiter der Abteilung Recht & Personal der AWG "Rennsteig" eG in Suhl/Thüringen - zugleich ehrenamtlicher Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Suhl
  • Studium an der Ruhr-Universität Bochum

Fremdsprache

  • Englisch

Mitgliedschaft

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein e.V.

Veröffentlichungen

  • Herausgeber von "Fokus PERSONAL" - Fachinformationsdienst für Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie und Hotellerie, BEHR´S Verlag
  • Autor für das Handbuch "Mitarbeiter erfolgreich führen", BEHR´S Verlag
  • So berechnen Sie Kündigungsfristen richtig - Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 19.01.2010
    in: SBK pro - Das Magazin für Personalbüros und Arbeitgeber, 02/2010
  • Arbeitnehmerüberwachung - Rechtsprobleme moderner Technik
    in: PersonalPraxis24, LexisNexis Deutschland, 2010
  • Sozialauswahl: Wann darf der Arbeitgeber die Auswahl auf Teilzeitkräfte beschränken?
    in: Info A, One-page-Fachinformation für Arbeitsrecht 2009, S. 325
  • Freiwilligkeitvorbehalt: Wann ist eine Freiwilligkeitsklausel für Sonderzahlungen wirksam?
    in: Info A, One-page-Fachinformation für Arbeitsrecht 2009, S. 186
  • Surfen am Arbeitsplatz - Die neuen Techniken erfordern neue Regeln
    in: Heidelberger Handbuch für Hotellerie und Gastronomie, 2005
  • "Kündigungs-Generator": Entwicklung einer Software in Zusammenarbeit mit der H&P Infomedia GmbH, mit der Kündigungen rechtssicher umgesetzt werden können. Konzeption des arbeitsrechtlichen Programmablaufschemas, 2004/2005
  • Kontrovers-Thema: "Arbeitsrecht von A-Z", Arbeitshilfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie
    Medienverband der Evangelischen Kirche im Rheinland gGmbH, 2005
  • Der Anspruch auf einen Arbeitsplatz bei Rationalisierungsmaßnahmen nach der Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung
    in: kontrovers - Informationen für die Mitarbeiter der Evangelischen Kirche im Rheinland, März 2003
  • Der Chef darf nicht in jedem Fall mitlesen - E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
    in: kontrovers - Informationen für die Mitarbeiter der Evangelischen Kirche im Rheinland, April 2002
  • Wo endet der Dienst, wo beginnt das Vergnügen? Surfen am Arbeitsplatz
    in: kontrovers - Informationen für die Mitarbeiter der Evangelischen Kirche im Rheinland, März 2002