Kompetenz durch Spezialisierung

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten unserer Schwerpunktgebiete.

Nur die Konzentration auf wenige Rechtsgebiete ermöglicht es heute, über aktuelles Wissen zu verfügen, das Wesentliche zu erkennen und das Notwendige zu tun.

Mit einem auf eine leistungsfähige Ausstattung gestützten rechtlichen und praktischen Know-how können wir geeignete Lösungen für Sie entwickeln und umsetzen.

Arbeitsrecht: Das Recht für Beruf und Arbeitswelt

Zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei Problemen und Streitigkeiten im beruflichen Umfeld. Dies reicht von der Auseinandersetzung um Kündigung und Abfindung bis hin zu schwierigen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Dabei behalten wir die Wechselwirkungen mit dem Sozialversicherungsrecht und dem Steuerrecht stets im Blick, um eine vollständige und rechtssichere Lösung zu erreichen.

Familienrecht: Ehe, Familie und Partnerschaft

Wir bieten Lösungen für Rechtsprobleme im familiären Umfeld. Trennung, Scheidung, Sorgerecht oder die finanzielle Absicherung durch ausreichenden Unterhalt.

Wenn sich die Ehepartner einvernehmlich trennen wollen, kann eine Online-Scheidung sinnvoll sein. Alle wesentlichen Unterlagen können per Internet versandt werden, aufwendige Besprechungstermine sind nicht erforderlich.

IT-Recht: Rund um Computer, Internet und eBusiness

Bei Problemen mit Wettbewerbs- und Urheberrecht, Vertragsrecht im Internet (eCommerce), Hard- und Softwareverträgen und beim Datenschutz helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen.

Sozialrecht: Sozialversicherung und Gesundheitswesen

Das gesamte Feld des Sozialversicherungsrechts. Wir beraten und helfen etwa bei der Durchsetzung von Rentenansprüchen, den Leistungserbringern in Vertragsangelegenheiten mit Kranken- und Pflegekassen sowie bei Problemen mit der Künstlersozialkasse.

Medizinrecht: Arzt und Patient

Das Verhältnis Arzt und Patient ist ein sehr sensibler Bereich und manchmal durch nicht vorhergesehene Ereignisse beeinträchtigt. Wir helfen Ihnen bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Arzthaftungsfällen vor den ärztlichen Gütestellen und den Zivilgerichten.

Erbrecht: Erben und Vererben

Bei der Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich. Auch lösen wir Streitigkeiten in Erbengemeinschaft sowohl auf rechtlicher Ebene, als auch im Rahmen eines Mediationsverfahrens.

Auch schon vor dem Erbfall unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. 

Wir treten für Sie vor allen deutschen Gerichten auf.
Ausnahme: Für Verfahren vor dem Bundesgerichtshof ist ein Rechtsanwalt mit spezieller BGH-Zulassung erforderlich.